QUANTUM SATIS
Praxis für Naturheilkunde
& integrative Medizin
Apothekerin Christiane Billen Heilpraktikerin
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bitte Terminanfragen an quantum.satis@gmx.de
Abrechnung
Sie sind gesetzlich krankenversichert?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen,
Coaching-Leistungen, Pharmaceutical Care oder auch EMS, Beauty-Therapien , wie ich sie erbringe, werden daher in der Regel
leider nicht erstattet.
Sie sind privat krankenversichert oder verfügen über eine Zusatzversicherung?
Sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist, ist eine Kostenübernahme meiner Gebühren als Heilpraktikerindurch diese möglich.
Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Behandlung oder pro Jahr erfolgen.
Klären Sie bitte vor der Behandlung ab, ob Ihre Versicherung die Kosten für Heilpraktiker übernimmt.
Sie sind Selbstzahler?
Eine naturheilkundliche Behandlung kann eine notwendige Heilbehandlung sein und ist unter Umständen als außergewöhnliche Belastung
steuerlich absetzbar! Bitte besprechen Sie Genaueres mit Ihrem Steuerberater.
Als Selbstzahler haben Sie u.U. den Vorteil, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse / Krankenversicherung nicht als "erkrankt" bzw. "vorerkrankt"
erfasst sind. Das kann z.B. bei einem späteren Wechsel der Krankenversicherung ein wichtiger Punkt sein.
Oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung.